Notebooks für die 1. und 2. Klassen
Unsere Schule nimmt nach einem entsprechenden SGA-Beschluss mit allen 1. und 2. Klassen des Schuljahres 2021/22 an der „Digitalen Geräteinitiative“ des BMBWF teil. Alle Schüler/innen unserer 1. und 2. Klassen erhielten dadurch ein eigenes Notebook als Lernmittel für den Unterricht und für zu Hause.
Das Bundesministerium verfolgt damit im Rahmen des 8-Punkte-Plans für die Digitalisierung des Unterrichts das Ziel, die pädagogischen und technischen Voraussetzungen für einen IT-gestützten Unterricht zu schaffen und den Zugang zu digitaler Bildung zu gleichen Rahmenbedingungen für alle Schüler/innen zu ermöglichen.
Groß war die Aufregung, als die heiß ersehnten Geräte im Herbst 2021 angeliefert und schließlich an die Schüler/innen ausgegeben werden konnten. Um einen optimalen Start in den Alltag mit den neuen Notebooks zu ermöglichen, haben die Informatiklehrer/innen Einführungsworkshops in die Benutzung der Geräte durchgeführt. Diese fanden für die 1. Klassen einmal wöchentlich in der 6. Stunde und für die 2. Klassen im Rahmen des EI-Unterrichts statt und umfassten folgende Themen: Grundeinrichtung der Geräte, Überblick über die Hardware, Umgang mit dem Betriebssystem und der Standardsoftware, Verwendung der Lernplattform MS Teams, Datensicherheit sowie Ergonomie und Gesundheitsaspekte bei der Arbeit mit Notebooks.
Sowohl für Lehrende als auch für Lernende ist die Einführung der Schüler/innen-Notebooks in der Unterstufe eine spannende, aber auch herausfordernde Neuerung. Wir begleiten die Umsetzung durch geeignete Maßnahmen im Schulentwicklungsplan im Rahmen des "Qualitätsmanagement an Schulen" (QMS) um so unter anderem die laufende Weiterbildung der Lehrkräfte im digitalen Bereich sicherzustellen und pädagogisch sinnvolle Nutzungsszenarien für die digitalen Endgeräte zu entwickeln und untereinander auszutauschen. Unsere Schule wird auch im kommenden Schuljahr an der Geräteinitiative teilnehmen und daher können die Schüler/innen der zukünftigen 1. Klassen ebenfalls mit Notebooks ausgestattet werden. Durch die vorgesehene Einführung des neuen Pflichtgegenstands "Digitale Grundbildung" (im Schuljahr 2022/23 in den 1. bis 3. Klassen) ist auch die Vermittlung von informatischen und mediendidaktischen Lehrinhalten an die mit Notebooks ausgestatteten Schüler/innen gesichert.
Alexander Scherbantin