Pädagogisches Konzept

Betreute Mittagspause („Brückenstunde“)

Für Schüler/innen der Unterstufe ist der unbeaufsichtigte Aufenthalt am gesamten Schulareal abseits von Aufsichts- oder Unterrichtsstunden gesetzlich nicht erlaubt. Deshalb wurde für die Kinder der Unterstufe als Überbrückung zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht für einen bestimmten Zeitraum eine Mittagsbetreuung eingerichtet.

Folgende Punkte sind vor der Anmeldung zu beachten:

  • Schüler/innen können die Brückenstunde an maximal 2 Tagen zu je 2 Stunden in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass im Anschluss Unterricht stattfindet.
  • Die Brückenstunde findet von 12:20 bis 14:10 Uhr (6./7. Stunde) statt und ist kostenlos.
  • Eine Betreuung für Randstunden (z.B. Religion in der 6. Stunde) ist nicht möglich.
  • Wird eine Betreuung an mehr als zwei Tagen oder über die 7. Stunde hinaus benötigt bzw. besteht privater Betreuungsbedarf, ist eine Anmeldung zur kostenpflichtigen Nachmittagsbetreuung erforderlich.
  • Die Mittagsbetreuung umfasst lediglich eine Beaufsichtigung der Schüler/innen, es wird daher keine Lern- und Freizeitbetreuung wie in der Nachmittagsbetreuung geleistet.

Während dieser betreuten Mittagspause haben die Schüler/innen die Möglichkeit, unter Aufsicht Mittag zu essen.

Bei Abwesenheit des Schülers/ der Schülerin ist die entsprechende Aufsichtslehrperson (siehe Stundenplan) zu benachrichtigen oder die Abwesenheit in WebUntis einzutragen.

Kontaktperson bei Fragen: Mag. Marlies Kiefer (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

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Motto des Monats

Termine

Schulautonome Tage 2025/26

Folgende schulautonome Tage wurden vom SGA beschlossen:

  • Herbstferien: 26.10.25 – 02.11.25

2 weitere schulautonome Tage:

  • Fr., 15.05.26
  • Fr., 05.06.26